Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels SiX Kreuzlingen/Schweiz (nachfolgend "Hotel" genannt). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in schriftlicher Textform, wobei das Recht des Kunden auf außerordentliche Kündigung bei Verweigerung der Zustimmung des Hotels abbedungen wird.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in schriftlicher Textform vereinbart wurde.

4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des Gesetzes.

II. Vertragsabschluss, -partner

1. Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Der Vertrag kommt, unter Vorbehalt der Garantiezahlung, durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden, unter Vorbehalt der Garantiezahlung, zustande.

Im Fall der Buchung über unsere Homepage kommt der Vertrag durch das Anklicken des Buttons zahlungspflichtig buchen zustande, bei der Buchung über einen Vermittler (Internetportale wie Booking, Expedia etc.) durch die Zuleitung der Buchung zu uns. In allen Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich, auch per E-Mail, zu bestätigen.

Ein Vertrag gilt erst endgültig als zustande gekommen, wenn eine Garantiezahlung des Kunden eingegangen ist. Wir behalten uns vor, unsere Forderungen direkt mit der Garantiezahlung zu verrechnen.

Als Garantiezahlung für eine Reservation gelten:
. Angabe der Kreditkartedaten (Visa, Mastercard) zur Belastung
. Vorauszahlung in Bar, Maestro/EC-Karte oder per Banküberweisung

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Reservationen mit mehr als 4 Zimmer in einer Periode gelten als Gruppe. Für Gruppen gelten individuell angepasste Anzahlungs- und Stornierungsbedingungen. Die Stornierungsregelung für Einzelbuchungen gilt nicht. Das Hotel muss einer Gruppenbuchen expliziert und schriftlich zustimmen und die individuellen Stornierungsbedingungen für die Buchung müssen festgelegt werden. Bei einer stornierbaren Gruppenbuchung ist eine Anzahlung oder Authorisierung der Kreditkarte bei Buchung mit 20% notwendig. Die Restzahlung erfolgt 14 Tage vor Anreise.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preis und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß den geltenden Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben sowie der im Vertrag inkludierten Leistungen.

3. Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss zugrunde liegenden tagesaktuellen Preisen. Ohne besondere Vereinbarung sind das Frühstück und weitere Mahlzeiten nicht im Zimmerpreis inbegriffen. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: Mastercard, Visa, Maestro/EC, sowie Bargeld in SFR und Euro. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn keine persönlichen Checks angenommen werden können.

4. Sonderfälle mit zusätzlicher Servicegebühr (soweit nicht schriftlich anders vereinbart):
- Debitoraufnahmegebühr 200,- CHF
- nachträgliche Bezahlung über Rechnung 40,- CHF Debitor-Servicegebühr
- Versendung einer Papier-Rechnung per traditioneller Postzustellung 20,- CHF Servicegebühr.
- Notfalleinsätze vom Gast unbegründet verursacht 300 Fr plus evtl. anfallenden Einsatzkosten der  Polizei

Als Bankverbindung steht Ihnen folgendes Konto zur Verfügung:
Hotel SiX Betriebs GmbH; Hauptstrasse 6 CH-8280 Kreuzlingen Schweiz
Bank: Raiffeisenbank Tägerwilen
IBAN: CH78 8141 2000 0078 7060 5 BIC/SWIFT: RAIFCH22

IV. Rücktritt des Kunden / Stornokosten

1. Der Rücktritt / Teilrücktritt des Kunden kann ausgelöst werden durch Abbestellung, nicht fristgerechte Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) oder verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise. Oder Veränderung der gebuchten Zimmerzahl.

Entsteht dem Hotelier ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, so hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen.

Grundsatz: Wenn nicht anders vereinbart (z.B. bei „non refundable“ = nicht stornierbar), kann der Kunde seine Reservierung bis 7 Tagen vor Anreise kostenfrei stornieren.

2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in schriftlicher Textform erfolgen.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4. Das Hotel arbeitet mit tagesaktuellen und mengenabhängigen Preisen und kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, ob eine Preisanpassung, -erhöhung auf die verbleibende Leistung durchgeführt werden muss.

5. Hat der Kunde eine Garantiezahlung geleistet, so sind wir berechtigt, unsere Forderung mit der Garantiezahlung zu verrechnen. Dies gilt auch für eine Garantiezahlung mit Kreditkarte, wir belasten die Kreditkarte direkt.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

V. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte oder gemäß II. Ziffer 1 Abs. 3 verlangte Garantiezahlung nicht geleistet, so ist das Hotel jederzeit zum Rücktritt berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks)
gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in schriftlicher Textform vereinbart wurde.

2. Die offiziellen Rezeptions- /Check-In Zeiten sind von 7 bis 20 Uhr. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden garantiert ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. Zimmernutzung, Rauchen im Zimmer, Haustiere und Parking

1. Rauchen im Zimmer / Hotel
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen 200 CHF verrechnen müssen, wenn Sie in in Ihrem Zimmer oder am Zimmerfenster rauchen. Ein verrauchtes Zimmer ist aufwendig zu reinigen und lässt sich in der Regel für die nächste Nacht nicht vermieten. Weiterhin muss der Gast die Kosten für die aufgebotene Feuerwehr durch Fehlarlarm bezahlen.

2. Parking
Auf dem videoüberwachten Hof stehen unseren Gästen nummerierte Parkplätze und Einzelgaragen zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass das Hotel nicht für Parkschäden haftbar gemacht werden kann.

3. Haustiere
Aus Rücksicht auf unsere allergieempfindlichen Gäste können wir leider bei uns keine Haustiere aufnehmen.

4. Allgemein
Bei Anreise müssen aus feuerpolizeilichen Gründen alle Personen gemeldet werden. Der Aufenthalt nicht gemeldeter Personen wird mit CHF 100,- pro Nacht belastet.
Aufgrund unserer Richtlinien haben Jugendliche ohne volljähriger Begleitung erst ab 18 Jahren die Erlaubnis im Hotel zu nächtigen. Kinder sind in Begleitung der Eltern willkommen. Ein Kind bis 2 Jahre übernachtet im Bett der Eltern kostenlos.

VIII. Haftung

A. Hotel SiX
1. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamthöchstwert von 1.000 CHF im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 analog.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur entsprechend VIII Ziffer 1.

4. Nachrichten für die Kunden werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Empfang und die Weiterleitung an den Gast vor Ort. Post- und Warensendungen können nur nach vorhergehende Absprache mit dem Hotel angenommen werden. Evtl. fallen zusätzliche Dienstleistungsgebühren an.

5. Fundsachen
Nach Ablauf einer 3-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die nicht beanspruchten Fundsachen entsorgt. Eine Zusendung von Fundsachen kann nur gegen Erstattung der Kosten geschehen.

B. Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Hotel kann schon vor einer Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag müssen in schriftlicher Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Kreuzlingen / Schweiz.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.